Schützen Sie, was Sie sich fürs Alter aufgebaut haben.
Pflegekosten können Erspartes, Vermögen und Angehörige belasten.
Die IDEAL PflegeRente können Sie jetzt im Aktionszeitraum besonders einfach abschließen mit nur 3 Gesundheitsfragen.


Geben Sie Ihrer Altersvorsorge einen sicheren Rahmen.
Die Pflegezusatzversicherung hilft Ihnen bei:
Vermögens- und Immobilienerhalt
Der Eigenanteil an den Pflegekosten wächst rasant. Mit einem relativ kleinen Beitrag zur IDEAL Pflegezusatzversicherung können Sie Ihr Vermögen finanziell entlasten.
Reduktion der Belastung von Familie und Angehörigen
Das Thema "Elternunterhalt" haben viele Betroffene nicht auf dem Schirm und sind erschrocken, wenn Sie durch Ihre Pflegebedürftigkeit plötzlich die eigenen Kinder in bestimmten Fällen finanziell belasten. Die private Pflegezusatzversicherung der IDEAL schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Liebsten.
Ihrer selbstbestimmten Lebensführung
Mit einer Pflegezusatzversicherung der IDEAL Versicherung können Sie dazu beitragen, Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Pflegefall finanziell besser abzusichern.
Warum Pflegekosten Ihre Altersvorsorge gefährden können
In 100 Sekunden erklärt: warum Pflegekosten Vermögen, Wohneigentum und Angehörige belasten können und warum die IDEAL PflegeRente jetzt besonders einfach abschließbar ist. Lesen Sie dazu auch "Pflegevorsorge klug planen" im Handelsblatt.
Hinweis: Das Video wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt. Alle fachlichen Inhalte wurden redaktionell geprüft.

Reduzierte Gesundheitsfragen bis zum Jahresende für die IDEAL PflegeRente
Haben Sie schon mal über eine private Pflegeabsicherung nachgedacht, konnten sich aber noch nicht dazu durchringen? Bis Jahresende gibt es einen weiteren guten Grund das Thema für sich jetzt abzuhaken.
Wir reduzieren die Gesundheitsfragen von 6 auf nur noch 3 Fragen. Das macht Ihnen den Abschluss noch einfacher und wenn Sie sich bis zum Jahresende entscheiden, sichern Sie sich zusätzlich den günstigeren Beitrag durch ein geringeres Eintrittsalter und die einfachere Einstufung in Pflegegrade.
Finanzielle Klarheit für Ihre Zukunft: Selbstbestimmt vorsorgen.
Sie haben hart für Ihren Lebensstandard gearbeitet. Damit Ihr Erspartes und Ihr Zuhause auch im Alter geschützt bleiben, schaffen wir heute Klarheit. Pflegekosten sind ein Thema, das viele verunsichert – wir machen daraus eine feste, planbare Größe. So bleibt Ihr Vermögen für das reserviert, was Ihnen wichtig ist. Wir nehmen Ihnen die finanzielle Sorge ab, damit Sie und Ihre Familie entlastet sind. Geben Sie Ihrer Altersvorsorge einen sicheren Rahmen!
So groß kann Ihre Versorgungslücke sein.
Egal ob ambulante oder stationäre Pflege: Eine verbleibende Versorgungslücke kann ihr Einkommen und Vermögen belasten. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können auch finanzielle Auswirkungen für unterhaltspflichtige Angehörige entstehen. Mit Hilfe der privaten Pflegezusatzversicherung können Sie diese Versorgungslücke verringern. Sie erhalten zusätzlich eine fest vereinbarte Pflegerente.
Für alle, die nicht warten wollen:
IDEAL PflegeRentekompakt jetzt online beantragen
Die IDEAL PflegeRente kompakt ist Pflegeabsicherung einfach und unkompliziert.

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Preiswert und sicher
Die IDEAL ist Preis Sieger und Outperformer bei Focus Money
Die IDEAL ist im Deutschlandtest der Preis Sieger bei Focus Money in der Kategorie Anbieterreputation Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem überzeugt die IDEAL mit einer renditestarken Kapitalanlagestruktur und muss angesichts hoher Solvenzquoten auch extreme Marktkrisen nicht fürchten.
Fragen zur Pflegevorsorge? Wir beraten Sie gerne!
Nutzen Sie den direkten Kontakt zur IDEAL. Gemeinsam klären wir, welche Pflegevorsorge zu Ihrer Situation passt.
Unsere Anrufzeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr.
Sie werden jetzt zur Produktanfrage weitergeleitet. Falls sich die Seite nicht öffnet, klicken Sie bitte hier: Persönliches Angebot anfordern
Wer wird Pflegefall und wie lange
Pflege ist eines der dringendsten Themen in der Altersvorsorge. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Pflegekosten häufig nicht vollständig ab. Mit der IDEAL Pflegerente kompakt schützen Sie sich gegen finanzielle Belastungen im Pflegefall und können Ihre Angehörigen finanziell entlasten.


Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten sehr häufig nicht vollständig.
Zwei von drei Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig*
Kaum jemand glaubt im Alter betroffen zu sein. Dabei ist das Risiko enorm hoch: knapp 70 % der Menschen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.
Pflegebedürftigkeit kann zu erheblichen Kosten führen
Im Pflegefall kommen innerhalb kurzer Zeit hohe Kosten auf Sie zu. Denn von der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nur ein Teil der Kosten übernommen. Selbst ein großes Vermögen ist schnell aufgebraucht.
Kinder müssen gegebenenfalls für die Pflege Ihrer Eltern aufkommen**
Erst wird das eigene Einkommen und Vermögen unter Umständen bis hin zur Immobilie verbraucht. Reicht das nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, können die Kinder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden.
Kostenfreies Online-Seminar zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallplanung
Wer ist Ihre Stimme, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können?
„Vorsorgedokumente schaffen die rechtliche Grundlage. Eine gute Notfallplanung sorgt zusätzlich dafür, dass Ihre Angehörigen wissen, was zu tun ist und wo sie die wichtigen Informationen finden. Doch wie regelt man wirklich alles?“

Seit vielen Jahren begleitet Steffen Moser Familien dabei, sich auf Situationen vorzubereiten, über die niemand gerne spricht – und die dennoch jede Familie betreffen können.
Verständlich. Praxisnah. Ohne komplizierte Juristensprache.
Steffen Moser - Experte für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallplanung
*Steffen Moser ist ein von der IDEAL Vorsorge GmbH unabhängiger externer Anbieter. Das Seminar wird von ihm in eigener Verantwortung angeboten und durchgeführt und ist kein Beratungsangebot der IDEAL Vorsorge GmbH.
Höhe der Pflegekosten
Erfahren Sie mehr über die Versorgungslücken je nach Pflegeart und Pflegegrad, sodass Sie Ihr finanzielles Risiko abschätzen können und wissen, ob Sie eine private Pflege(zusatz)versicherung in Betracht ziehen sollten.
Je nach Bundesland und Art der Pflege variieren die Kosten. Im Beispiel sind die durchschnittlichen Kosten für eine vollstätionäre Pflege dargestellt.
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Pflegegrad 1
Gesetzlich:125 €Eigenanteil:variabelGesamt:variabelGeringe Beeinträchtigung der SelbständigkeitPersonen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig. Sie können sich in der Regel noch recht gut selbst versorgen und ihren Alltag in einigen Bereichen ganz ohne fremde Hilfe bewältigen. Deshalb sind die Leistungen bei Pflegegrad 1 insgesamt sehr eingeschränkt. -
Pflegegrad 2
Gesetzlich:805 €Eigenanteil:3.123 €Gesamt:3.928 €Erhebliche Beeinträchtigung der SelbständigkeitSie erhalten Pflegegrad 2, wenn in Ihrem Pflegegutachten 27 bis unter 47,5 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. -
Pflegegrad 3
Gesetzlich:1.319 €Eigenanteil:3.123 €Gesamt:4.442 €Schwere Beeinträchtigung der SelbständigkeitSie erhalten Pflegegrad 3, wenn in Ihrem Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. -
Pflegegrad 4
Gesetzlich:1.855 €Eigenanteil:3.123 €Gesamt:4.978 €Schwerste Beeinträchtigung der SelbständigkeitSie erhalten Pflegegrad 4, wenn in Ihrem Pflegegutachten 70 bis unter 90 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. -
Pflegegrad 5
Gesetzlich:2.096 €Eigenanteil:3.123 €Gesamt:5.219 €Schwerste Beeinträchtigung mit starkem Pflegeaufwand......mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung. Sie erhalten Pflegegrad 5, wenn in Ihrem Pflegegutachten mindestens 90 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
Das sagen Kunden über die Beratung der IDEAL Vorsorge:
Wir helfen Ihnen gerne.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig, daher nehmen wir uns für Sie alle Zeit, die Sie brauchen.
Wir beantworten persönlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes.
Unsere Experten sind Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr für Sie da.
Häufige Fragen zur privaten Pflegeversicherung
Warum brauche ich eine private Pflegeversicherung?
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Trotz einer grundlegenden finanziellen Absicherung im Pflegefall wird die soziale Pflegeversicherung den tatsächlichen Kosten nicht gerecht.
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Bereits heute übersteigen die Kosten für eine Heimunterbringung die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung um durchschnittlich 1.800 € monatlich.
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Um diese finanzielle Lücke zu reduzieren, bietet die IDEAL PflegeRente die Lösung zur bedarfsgerechten Absicherung für den Pflegefall.
Warum reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus?
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für die Pflegekosten nicht mehr als eine Grundabsicherung, die auch nach der neuesten Pflegereform bei Weitem nicht ausreicht.
Die IDEAL PflegeRente ist daher ein unverzichtbarer Zusatzschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, damit der Pflegefall nicht zur finanziellen Katastrophe wird.
Kann ich die IDEAL PflegeRente an die Kostenentwicklung anpassen?
Wir empfehlen Ihnen eine Kostenanpassung. Durch die Inflation verliert Ihr Geld jedes Jahr an Wert. Sie sollten deshalb Ihre Leistung aus der privaten Pflegerente regelmäßig erhöhen. Mit der Option „Dynamik“ können Sie Ihre private Vorsorge an die Kostenentwicklung anpassen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Vorsorge mit einem Einmalbeitrag gezahlt haben. Sie können auch schon bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass sich Ihre Pflegerente im Rentenbezug um einen bestimmten Prozentsatz (1-5% jährlich) erhöhen soll.
Darüber hinaus bietet die IDEAL Ihnen eine Nachversicherungsgarantie. Sie können Ihre Pflegerente bei definierten Ereignissen (z. B. Pflegebedürftigkeit des Partners, Heirat/Scheidung, erstmaliger Erwerb von Wohneigentum) ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen. In den ersten drei Jahren nach Beginn der Versicherung kann der Versicherungsschutz bis zum 60. Geburtstag, sogar ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses erhöht werden.
Kann ich die IDEAL PflegeRente auch für meine Eltern abschließen?
Wie finde ich ein angemessenes Pflegeheim?
Die IDEAL vermittelt Ihnen einen Pflegeheimplatz innerhalb von 24 Stunden, wenn Sie den bei uns versicherten Pflegegrad erreichen. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass der Pflegeheimplatz unmittelbar an Ihrem Wohnort liegt. Sollten Sie das wünschen, könnten sich Ihre Angehörigen in Ruhe um einen ortsnahen Pflegeplatz kümmern, während Ihre professionelle medizinische Versorgung sichergestellt ist.
Hier geht es zu unserem Artikel "Wohnen im Alter: Alternativen zum Pflegeheim".
Von welchen Faktoren hängen die Kosten der Pflege ab?
- Das hängt in erster Linie davon ab, welcher Pflegegrad besteht.
- Zusätzlich ist es ein Unterschied, ob man eine stationäre oder eine häusliche Pflege möchte.
- Selbstverständlich gibt es Pflegeheime mit unterschiedlichen Leistungsangeboten und unterschiedlichen Kosten.
Welche Grundsätze gelten bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit?
- Als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Stand:30.5.2024) gelten Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
- Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
- Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
- Die Leistungen nach dem SGB XI sind bei der Pflegekasse zu beantragen.
- Die Pflegekasse klärt die antragstellende bzw. bevollmächtigte Person über die Mitwirkungspflichten auf und fordert sie auf, dem zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Einwilligung zur Einholung von Auskünften (soweit diese für die Begutachtung erforderlich sind) bei behandelnden Ärzten, Pflegepersonen etc. zu erteilen.
- Zudem wird sie darüber informiert, dass im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit auch geprüft wird, ob und ggf. welche Maßnahmen der Prävention und medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind.
Wie kann ich die Begutachtung vorbereiten?
- Auf der Grundlage der bereits vorhandenen Informationen (von Ärzten, Pflegepersonen, anderen Personen des Krankenhauses oder Pflegeeinrichtungen etc.) und des zu erwartenden Schwerpunktes der Begutachtung wird entschieden, welcher Gutachter den Besuch durchführt.
- Der Besuch wird rechtzeitig angekündigt und vereinbart.
- Es wird der Hilfebedarf der betroffenen Person in der häuslichen Umgebung begutachtet – ein Ausschnitt aus dem Alltag.
- Es ist ratsam, sich auf die Begutachtung vorzubereiten (ärztliche Atteste, Berichte von betreuenden Diensten, Pflegetagebuch, derzeitige Medikamente etc.).
- Befindet sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, ist die Begutachtung in der Einrichtung durchzuführen, wenn Hinweise vorliegen, dass dies zur Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung (z. B. Kurzzeitpflege, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen) erforderlich ist.
- Gleiches gilt, wenn die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder eine Familienpflegezeit vereinbart wurde.
Was beeinflusst den Pflegegrad – wie wird er gemessen?
Mobilität
- Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?
- Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich?
- Wie sieht es mit Treppensteigen aus?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Wie findet sich jemand örtlich und zeitlich zurecht?
- Kann der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen?
- Kann der Mensch Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
Selbstversorgung
- Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen?
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Welche Unterstützung braucht der Mensch im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen?
- Wie oft ist Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf gestalten und planen oder Kontakte pflegen?
Die Pflegereform 2027 — verständlich erklärt
Pflegeneuordnungsgesetz im Überblick - Stand 28.8.2026
Wie ist der Stand der Umsetzung
Wichtige Fragen
Warum reformiert die Politik die Pflegeversicherung jetzt?
Ohne Gegensteuern droht der Pflegeversicherung 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro — bis 2030 könnte die Lücke auf über 17 Milliarden Euro anwachsen. Die Reform setzt deshalb an zwei Stellen an: etwas höhere Beiträge und veränderte, teils gestreckte Leistungsstrukturen.
Was bleibt in jedem Fall gleich?
Die fünf Pflegegrade bleiben bestehen, ein einmal anerkannter Pflegegrad geht durch die Reform nicht automatisch verloren. Und: Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, gilt uneingeschränkt das heutige Recht 2026.
Werden die Kriterien für einen Pflegegrad strenger?
Ja, das ist eine der wichtigsten Neuerungen: Die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen zum 1. Januar 2027 angehoben werden — Pflegegrad 1 künftig ab 15 statt bisher ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Für neue Anträge und Höherstufungen wird es dadurch etwas schwerer, in den jeweils nächsten Pflegegrad eingestuft zu werden.
Wichtig zur Beruhigung: Ein bereits bestehender Pflegegrad soll laut Entwurf nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte aberkannt werden können — das gilt bis zur nächsten ohnehin fälligen Neubegutachtung. Maßgeblich ist zudem das Recht, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt.
Was ändert sich bei der häuslichen Pflege?
Was ändert sich in der vollstationären Pflege (Pflegeheim)?
Die bestehenden Zuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil sollen laut Entwurfstext jeweils rund sechs Monate später greifen: 15 % bis einschließlich 18 Monate (bisher bis 12 Monate), 30 % ab dem 19. Monat (bisher ab dem 13.), 50 % ab dem 37. Monat (bisher ab dem 25.) und 75 % ab dem 55. Monat (bisher ab dem 37.). Die Höhe der Zuschläge selbst bleibt gleich — nur der Zeitpunkt, ab dem sie greifen, verschiebt sich nach hinten.
Was bedeutet das speziell für Pflegegrad 1?
Für Pflegegrad 1 soll der heutige Entlastungsbetrag (131 €/Monat) nach aktuellem Entwurf entfallen, ein Zugang zum neuen Sozialraumbudget ist für diese Gruppe nicht vorgesehen. Im Gegenzug sieht der Entwurf für Pflegegrad 1 einen Anspruch auf die neue, kostenlose „Pflegebegleitung" vor — eine frühzeitige, präventionsorientierte fachliche Beratung. Ob das den Wegfall der finanziellen Leistung ausgleicht, wird von Sozialverbänden unterschiedlich bewertet.
Bringt die Reform auch neue Unterstützungsangebote?
Was können Sie schon heute für sich klären?
Wie gut kennen Sie das Pflegerisiko?
Über 60 % der Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig – die gesetzliche Kasse deckt jedoch nur einen Teil der Kosten.
Teste jetzt in 5 kurzen Fragen dein Wissen rund um die Pflegevorsorge und sichere dir die Chance auf 1 von 10 Amazon-Gutscheinen à 100 €!
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