Aktionszeitraum bis 31.12.26 nutzen
Einfacher Abschluss mit nur 3 Gesundheitsfragen
Vermögen sichern
Mit einer Pflegeabsicherung schützen Sie Ihr hart erarbeitetes Vermögen
Familie und Angehörige schützen
Pflegebedürftigkeit ist auch für für Familie und Angehörige eine Belastung
Selbstbestimmung erhalten
Mit einer Pflegeversicherung sichern Sie sich ein selbstbestimmtes Leben

 

Schützen Sie, was Sie sich fürs Alter aufgebaut haben.

Pflegekosten können Erspartes, Vermögen und Angehörige belasten.

Die IDEAL PflegeRente können Sie jetzt im Aktionszeitraum besonders einfach abschließen mit nur 3 Gesundheitsfragen.

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Geben Sie Ihrer Altersvorsorge einen sicheren Rahmen.

Die Pflegezusatzversicherung hilft Ihnen bei:

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Vermögens- und 
Immobilienerhalt

Der Eigenanteil an den Pflegekosten wächst rasant. Mit einem relativ kleinen Beitrag zur IDEAL Pflegezusatzversicherung können Sie Ihr Vermögen finanziell entlasten.

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Reduktion der Belastung von Familie und Angehörigen

Das Thema "Elternunterhalt" haben viele Betroffene nicht auf dem Schirm und sind erschrocken, wenn Sie durch Ihre Pflegebedürftigkeit plötzlich die eigenen Kinder in bestimmten Fällen finanziell belasten. Die private Pflegezusatzversicherung der IDEAL schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Liebsten.

self-disciplined

Ihrer selbstbestimmten Lebensführung

Mit einer Pflegezusatzversicherung der IDEAL Versicherung können Sie dazu beitragen, Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Pflegefall finanziell besser abzusichern.

Warum Pflegekosten Ihre Altersvorsorge gefährden können

In 100 Sekunden erklärt: warum Pflegekosten Vermögen, Wohneigentum und Angehörige belasten können  und warum die IDEAL PflegeRente jetzt besonders einfach abschließbar ist. Lesen Sie dazu auch "Pflegevorsorge klug planen" im Handelsblatt.

Hinweis: Das Video wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt. Alle fachlichen Inhalte wurden redaktionell geprüft. 

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Reduzierte Gesundheitsfragen bis zum Jahresende für die IDEAL PflegeRente

Haben Sie schon mal über eine private Pflegeabsicherung nachgedacht, konnten sich aber noch nicht dazu durchringen? Bis Jahresende gibt es einen weiteren guten Grund das Thema für sich jetzt abzuhaken. 

Wir reduzieren die Gesundheitsfragen von 6 auf nur noch 3 Fragen. Das macht Ihnen den Abschluss noch einfacher und wenn Sie sich bis zum Jahresende entscheiden, sichern Sie sich zusätzlich den günstigeren Beitrag durch ein geringeres Eintrittsalter und die einfachere Einstufung in Pflegegrade.

Finanzielle Klarheit für Ihre Zukunft: Selbstbestimmt vorsorgen.

Sie haben hart für Ihren Lebensstandard gearbeitet. Damit Ihr Erspartes und Ihr Zuhause auch im Alter geschützt bleiben, schaffen wir heute Klarheit. Pflegekosten sind ein Thema, das viele verunsichert – wir machen daraus eine feste, planbare Größe. So bleibt Ihr Vermögen für das reserviert, was Ihnen wichtig ist. Wir nehmen Ihnen die finanzielle Sorge ab, damit Sie und Ihre Familie entlastet sind. Geben Sie Ihrer Altersvorsorge einen sicheren Rahmen! 

So groß kann Ihre Versorgungslücke sein.

Egal ob ambulante oder stationäre Pflege: Eine verbleibende Versorgungslücke kann ihr Einkommen und Vermögen belasten. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können auch finanzielle Auswirkungen für unterhaltspflichtige Angehörige entstehen. Mit Hilfe der privaten Pflege­zusatz­versicherung können Sie diese Versorgungs­lücke verringern. Sie erhalten zusätzlich eine fest verein­barte Pflege­rente.

Pflegeabsicherung berechnen
Hinweis: Die dargestellten Ergebnisse stellen unverbindliche Annäherungswerte dar und ersetzen keine individuelle Beratung. Die tatsächliche Versorgungslücke kann aufgrund persönlicher Umstände sowie künftiger Änderungen von Kosten, Leistungen oder gesetzlichen Vorgaben abweichen.
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Sie möchten direkt vorsorgen? Berechnen Sie hier Ihren Beitrag und schließen Sie die IDEAL PflegeRentekompakt jetzt besonders einfach ab.
IDEAL PflegeRente Kompakt abschließen

Für alle, die nicht warten wollen:

IDEAL PflegeRentekompakt jetzt online beantragen

Die IDEAL PflegeRente kompakt ist Pflegeabsicherung einfach und unkompliziert.

 

Kapitalanlage fr das Alter mit Beraterin und Paar
Dauerhaft stabiler Beitrag
Vereinfachende Gesundheitserklärung
IDEAL Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden
Bei optionalem Todesfallschutz erhalten Sie das vorhandene Deckungskapital zurück
Entnahmen möglich
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Preiswert und sicher

Die IDEAL ist Preis Sieger und Outperformer bei Focus Money

Die IDEAL ist im Deutschlandtest der Preis Sieger bei Focus Money in der Kategorie Anbieterreputation Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem überzeugt die IDEAL mit einer renditestarken Kapitalanlagestruktur und muss angesichts hoher Solvenzquoten auch extreme Marktkrisen nicht fürchten.

Fragen zur Pflegevorsorge? Wir beraten Sie gerne!

Nutzen Sie den direkten Kontakt zur IDEAL. Gemeinsam klären wir, welche Pflegevorsorge zu Ihrer Situation passt.

030 25 87 1794
Aktuell sind wir telefonisch nicht erreichbar.
Unsere Anrufzeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr.

Sie werden jetzt zur Produktanfrage weitergeleitet. Falls sich die Seite nicht öffnet, klicken Sie bitte hier: Persönliches Angebot anfordern
service@ideal-vorsorge.de
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Wer wird Pflegefall und wie lange

Pflege ist eines der dringendsten Themen in der Altersvorsorge. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Pflegekosten häufig nicht vollständig ab. Mit der IDEAL Pflegerente kompakt schützen Sie sich gegen finanzielle Belastungen im Pflegefall und können Ihre Angehörigen finanziell entlasten.

3 von 4 Frauen
versterben als Pflegefall*
Bildschirmfoto 2025-01-20 um 14.01.24
3 von 5 Männern
versterben als Pflegefall*
Bildschirmfoto 2025-01-20 um 14.01.37
6 bis 7 Jahre
beträgt die durchschnittliche Pflegedauer*
 
* Statista – Anzahl Todesfälle in Deutschland 2022; Barmer Pflegereport 2024, S. 69: "2022 verstarben deutschlandweit 1,06 Mio. Menschen; 740.000 hiervon hatten zum Zeitpunkt des Todes einen anerkannten Pflegegrad."

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten sehr häufig nicht vollständig.

Pflegefall in Deutschland

Zwei von drei Menschen in Deutschland
werden pflegebedürftig*

Kaum jemand glaubt im Alter betroffen zu sein. Dabei ist das Risiko enorm hoch: knapp 70 % der Menschen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.

Altersarmut Mann

Pflegebedürftigkeit kann zu erheblichen Kosten führen

Im Pflegefall kommen innerhalb kurzer Zeit hohe Kosten auf Sie zu. Denn von der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nur ein Teil der Kosten übernommen. Selbst ein großes Vermögen ist schnell aufgebraucht.

Pflege der Eltern

Kinder müssen gegebenenfalls für die Pflege Ihrer Eltern aufkommen**

Erst wird das eigene Einkommen und Vermögen unter Umständen bis hin zur Immobilie verbraucht. Reicht das nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, können die Kinder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden.

* Statista – Anzahl Todesfälle in Deutschland 2022; Barmer Pflegereport 2024, S. 69: "2022 verstarben deutschlandweit 1,06 Mio. Menschen; 740.000 hiervon hatten zum Zeitpunkt des Todes einen anerkannten Pflegegrad." **Kinder müssen unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege ihrer Eltern aufkommen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt.

 

Kostenfreies Online-Seminar zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallplanung

Wer ist Ihre Stimme, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können?

„Vorsorgedokumente schaffen die rechtliche Grundlage. Eine gute Notfallplanung sorgt zusätzlich dafür, dass Ihre Angehörigen wissen, was zu tun ist und wo sie die wichtigen Informationen finden. Doch wie regelt man wirklich alles?“

Wer ist meine Stimme, wenn ich selbst nicht mehr sprechen kann?
Wer darf eigentlich Entscheidungen treffen?
Wer kennt meine Wünsche?
Wer weiß, wo wichtige Unterlagen liegen?
Bild Moser


Seit vielen Jahren begleitet Steffen Moser Familien dabei, sich auf Situationen vorzubereiten, über die niemand gerne spricht – und die dennoch jede Familie betreffen können.
Verständlich. Praxisnah. Ohne komplizierte Juristensprache.

Steffen Moser - Experte für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallplanung

*Steffen Moser ist ein von der IDEAL Vorsorge GmbH unabhängiger externer Anbieter. Das Seminar wird von ihm in eigener Verantwortung angeboten und durchgeführt und ist kein Beratungsangebot der IDEAL Vorsorge GmbH.

Höhe der Pflegekosten

Erfahren Sie mehr über die Versorgungslücken je nach Pflegeart und Pflegegrad, sodass Sie Ihr finanzielles Risiko abschätzen können und wissen, ob Sie eine private Pflege(zusatz)versicherung in Betracht ziehen sollten.

Je nach Bundesland und Art der Pflege variieren die Kosten. Im Beispiel sind die durchschnittlichen Kosten für eine vollstätionäre Pflege dargestellt.

  • Pflegegrad 1
    pflege1
    Gesetzlich:
    125 €
    Eigenanteil:
    variabel
    Gesamt:
    variabel
    Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    Personen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig. Sie können sich in der Regel noch recht gut selbst versorgen und ihren Alltag in einigen Bereichen ganz ohne fremde Hilfe bewältigen. Deshalb sind die Leistungen bei Pflegegrad 1 insgesamt sehr eingeschränkt.
  • Pflegegrad 2
    pfelge2
    Gesetzlich:
    805 €
    Eigenanteil:
    3.123 €
    Gesamt:
    3.928 €
    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    Sie erhalten Pflegegrad 2, wenn in Ihrem Pflegegutachten 27 bis unter 47,5 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
  • Pflegegrad 3
    pflege3
    Gesetzlich:
    1.319 €
    Eigenanteil:
    3.123 €
    Gesamt:
    4.442 €
    Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    Sie erhalten Pflegegrad 3, wenn in Ihrem Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
  • Pflegegrad 4
    pflege4
    Gesetzlich:
    1.855 €
    Eigenanteil:
    3.123 €
    Gesamt:
    4.978 €
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    Sie erhalten Pflegegrad 4, wenn in Ihrem Pflegegutachten 70 bis unter 90 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.
  • Pflegegrad 5
    pflege5
    Gesetzlich:
    2.096 €
    Eigenanteil:
    3.123 €
    Gesamt:
    5.219 €
    Schwerste Beeinträchtigung mit starkem Pflegeaufwand...
    ...mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung. Sie erhalten Pflegegrad 5, wenn in Ihrem Pflegegutachten mindestens 90 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.

Das sagen Kunden über die Beratung der IDEAL Vorsorge:

Ideale Unterstützung durch unsere geschulten Spezialisten

Wir helfen Ihnen gerne.

Ideale Unterstützung

Ihre Sicherheit ist uns wichtig, daher nehmen wir uns für Sie alle Zeit, die Sie brauchen.

Wir beantworten persönlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Wahl des richtigen Versicherungs­schutzes.

Unsere Experten sind Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr für Sie da.

Häufige Fragen zur privaten Pflegeversicherung

Warum brauche ich eine private Pflegeversicherung?
  1. Trotz einer grundlegenden finanziellen Absicherung im Pflegefall wird die soziale Pflegeversicherung den tatsächlichen Kosten nicht gerecht.

  2. Bereits heute übersteigen die Kosten für eine Heimunterbringung die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung um durchschnittlich 1.800 € monatlich.

  3. Um diese finanzielle Lücke zu reduzieren, bietet die IDEAL PflegeRente die Lösung zur bedarfsgerechten Absicherung für den Pflegefall.

Warum reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für die Pflegekosten nicht mehr als eine Grundabsicherung, die auch nach der neuesten Pflegereform bei Weitem nicht ausreicht.

Die IDEAL PflegeRente ist daher ein unverzichtbarer Zusatzschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, damit der Pflegefall nicht zur finanziellen Katastrophe wird.

Kann ich die IDEAL PflegeRente an die Kostenentwicklung anpassen?

Wir empfehlen Ihnen eine Kostenanpassung. Durch die Inflation verliert Ihr Geld jedes Jahr an Wert. Sie sollten deshalb Ihre Leistung aus der privaten Pflegerente regelmäßig erhöhen. Mit der Option „Dynamik“ können Sie Ihre private Vorsorge an die Kostenentwicklung anpassen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Vorsorge mit einem Einmalbeitrag gezahlt haben. Sie können auch schon bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass sich Ihre Pflegerente im Rentenbezug um einen bestimmten Prozentsatz (1-5% jährlich) erhöhen soll.

Darüber hinaus bietet die IDEAL Ihnen eine Nachversicherungsgarantie. Sie können Ihre Pflegerente bei definierten Ereignissen (z. B. Pflegebedürftigkeit des Partners, Heirat/Scheidung, erstmaliger Erwerb von Wohneigentum) ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen. In den ersten drei Jahren nach Beginn der Versicherung kann der Versicherungsschutz bis zum 60. Geburtstag, sogar ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses erhöht werden.

Kann ich die IDEAL PflegeRente auch für meine Eltern abschließen?
Das ist möglich. Sie als Kind übernehmen die Rolle des Vertragspartners (Versicherungsnehmer) für die IDEAL PflegeRente. Ihre Eltern sind die versicherten Personen und beantworten die Gesundheitsfragen. Die Beiträge können Sie von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen und damit Ihre Eltern finanziell entlasten.
 
Wie finde ich ein angemessenes Pflegeheim?

Die IDEAL vermittelt Ihnen einen Pflegeheimplatz innerhalb von 24 Stunden, wenn Sie den bei uns versicherten Pflegegrad erreichen. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass der Pflegeheimplatz unmittelbar an Ihrem Wohnort liegt. Sollten Sie das wünschen, könnten sich Ihre Angehörigen in Ruhe um einen ortsnahen Pflegeplatz kümmern, während Ihre professionelle medizinische Versorgung sichergestellt ist.

Hier geht es zu unserem Artikel "Wohnen im Alter: Alternativen zum Pflegeheim".

Von welchen Faktoren hängen die Kosten der Pflege ab?
  1. Das hängt in erster Linie davon ab, welcher Pflegegrad besteht.
  2. Zusätzlich ist es ein Unterschied, ob man eine stationäre oder eine häusliche Pflege möchte.
  3. Selbstverständlich gibt es Pflegeheime mit unterschiedlichen Leistungsangeboten und unterschiedlichen Kosten.
Welche Grundsätze gelten bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit?
  1. Als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Stand:30.5.2024) gelten Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
  2. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
  3. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
 
Wie stelle ich einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
  1. Die Leistungen nach dem SGB XI sind bei der Pflegekasse zu beantragen.
  2. Die Pflegekasse klärt die antragstellende bzw. bevollmächtigte Person über die Mitwirkungspflichten auf und fordert sie auf, dem zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Einwilligung zur Einholung von Auskünften (soweit diese für die Begutachtung erforderlich sind) bei behandelnden Ärzten, Pflegepersonen etc. zu erteilen.
  3. Zudem wird sie darüber informiert, dass im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit auch geprüft wird, ob und ggf. welche Maßnahmen der Prävention und medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind.
Wie kann ich die Begutachtung vorbereiten?
  1. Auf der Grundlage der bereits vorhandenen Informationen (von Ärzten, Pflegepersonen, anderen Personen des Krankenhauses oder Pflegeeinrichtungen etc.) und des zu erwartenden Schwerpunktes der Begutachtung wird entschieden, welcher Gutachter den Besuch durchführt.
  2. Der Besuch wird rechtzeitig angekündigt und vereinbart.
  3. Es wird der Hilfebedarf der betroffenen Person in der häuslichen Umgebung begutachtet – ein Ausschnitt aus dem Alltag.
  4. Es ist ratsam, sich auf die Begutachtung vorzubereiten (ärztliche Atteste, Berichte von betreuenden Diensten, Pflegetagebuch, derzeitige Medikamente etc.).
  5. Befindet sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, ist die Begutachtung in der Einrichtung durchzuführen, wenn Hinweise vorliegen, dass dies zur Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung (z. B. Kurzzeitpflege, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen) erforderlich ist.
  6. Gleiches gilt, wenn die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder eine Familienpflegezeit vereinbart wurde.
Was beeinflusst den Pflegegrad – wie wird er gemessen?

Mobilität

  1. Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?
  2. Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich?
  3. Wie sieht es mit Treppensteigen aus?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  1. Wie findet sich jemand örtlich und zeitlich zurecht?
  2. Kann der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen?
  3. Kann der Mensch Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  1. Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?

 Selbstversorgung

  1. Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen?

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  1. Welche Unterstützung braucht der Mensch im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen?
  2. Wie oft ist Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig?

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  1. Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf gestalten und planen oder Kontakte pflegen?

Die Pflegereform 2027 — verständlich erklärt

Seit dem 4. Juni 2026 liegt der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vor. Beschlossen ist noch nichts, und seit dem Ministerwechsel Ende Juli ist der weitere Kurs mit Spannung erwartet. Wir ordnen hier laufend ein, was geplant ist, was heute schon gilt und was das für Ihre Vorsorge bedeuten könnte.

Pflegeneuordnungsgesetz im Überblick - Stand 28.8.2026

Wie ist der Stand der Umsetzung

11.12.2025 - Eckpunkte „Zukunftspakt Pflege" Bund-Länder-Arbeitsgruppe stellt fachliche Grundlage vor.
04.06.2026 - Referentenentwurf (PNOG) Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht den offiziellen Entwurf.
Juli 2026 - Kabinettstermine verstreichen. Alle für Juli vorgesehenen Kabinettstermine vergehen ohne Beschluss.
29.07.2026 - Ministerwechsel im BMG Carsten Linnemann folgt auf Nina Warken und kündigt an, den Reformkurs fortzuführen.
möglich: September 2026 - Kabinettsbeschluss. Als nächste Termine kursieren der 2., 16., 23. oder 30. September — keiner ist bestätigt.
frühestens Herbst 2026 - Bundestag & Bundesrat. Erste Lesung und parlamentarische Beratung.
geplant 01.01.2027 - Großteil der Neuregelungen. Neue Budgets, angehobene Pflegegrad-Schwellenwerte und gestreckte Zuschlagsstufen sollen in Kraft treten.
geplant 01.07.2028 - Erste jährliche Dynamisierung. Leistungsbeträge sollen künftig regelhaft an die Inflation angepasst werden.

Wichtige Fragen

Warum reformiert die Politik die Pflegeversicherung jetzt?

Ohne Gegensteuern droht der Pflegeversicherung 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro — bis 2030 könnte die Lücke auf über 17 Milliarden Euro anwachsen. Die Reform setzt deshalb an zwei Stellen an: etwas höhere Beiträge und veränderte, teils gestreckte Leistungsstrukturen.

Was bleibt in jedem Fall gleich?

Die fünf Pflegegrade bleiben bestehen, ein einmal anerkannter Pflegegrad geht durch die Reform nicht automatisch verloren. Und: Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, gilt uneingeschränkt das heutige Recht 2026.

Werden die Kriterien für einen Pflegegrad strenger?

Ja, das ist eine der wichtigsten Neuerungen: Die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen zum 1. Januar 2027 angehoben werden — Pflegegrad 1 künftig ab 15 statt bisher ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Für neue Anträge und Höherstufungen wird es dadurch etwas schwerer, in den jeweils nächsten Pflegegrad eingestuft zu werden.

Wichtig zur Beruhigung: Ein bereits bestehender Pflegegrad soll laut Entwurf nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte aberkannt werden können — das gilt bis zur nächsten ohnehin fälligen Neubegutachtung. Maßgeblich ist zudem das Recht, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt.

Was ändert sich bei der häuslichen Pflege?
Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen in vier neue, flexibler nutzbare Budgets überführt werden. Die genannten Beträge steigen zwar nominal, schließen aber bislang separate Leistungen mit ein — unterm Strich bleibt vielen Familien nach Einschätzung von Fachportalen eher weniger. Ein Beispiel: Das neue Entlastungsbudget für Pflegegrad 2 läge nominal 39 € über dem heutigen Pflegegeld — gleichzeitig entfällt der separate Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 42 €. Rechnerisch bleibt oft kaum ein Plus. Details in der Tabelle unten.
Was ändert sich in der vollstationären Pflege (Pflegeheim)?

Die bestehenden Zuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil sollen laut Entwurfstext jeweils rund sechs Monate später greifen: 15 % bis einschließlich 18 Monate (bisher bis 12 Monate), 30 % ab dem 19. Monat (bisher ab dem 13.), 50 % ab dem 37. Monat (bisher ab dem 25.) und 75 % ab dem 55. Monat (bisher ab dem 37.). Die Höhe der Zuschläge selbst bleibt gleich — nur der Zeitpunkt, ab dem sie greifen, verschiebt sich nach hinten.

Was bedeutet das speziell für Pflegegrad 1?

Für Pflegegrad 1 soll der heutige Entlastungsbetrag (131 €/Monat) nach aktuellem Entwurf entfallen, ein Zugang zum neuen Sozialraumbudget ist für diese Gruppe nicht vorgesehen. Im Gegenzug sieht der Entwurf für Pflegegrad 1 einen Anspruch auf die neue, kostenlose „Pflegebegleitung" vor — eine frühzeitige, präventionsorientierte fachliche Beratung. Ob das den Wegfall der finanziellen Leistung ausgleicht, wird von Sozialverbänden unterschiedlich bewertet.

Bringt die Reform auch neue Unterstützungsangebote?
Ja, zwei neue Bausteine sollen unabhängig vom Budget-Umbau eingeführt werden: die „Pflegebegleitung" — eine individuelle, fachliche Begleitung zur frühzeitigen Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen — und das „Pflege-Cockpit", ein zentraler digitaler Zugang zu Anträgen, Anbietern und Informationen der Pflegekasse. Beide Elemente werden in ersten Reaktionen von Fachverbänden überwiegend begrüßt.
Was können Sie schon heute für sich klären?
Fachportale empfehlen, bei absehbarem Pflegebedarf eine Einstufung oder Höherstufung möglichst noch 2026 anzustoßen, solange die heutigen, niedrigeren Punkteschwellen gelten — maßgeblich ist nach Entwurfslage das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch die volle Ausschöpfung von Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag 2026 kann sich lohnen, da diese Ansprüche später in die neuen, gedeckelten Budgets überführt werden. Ob das im Einzelfall zutrifft, klärt verbindlich nur Ihre Pflegekasse — unsere Berater ordnen gerne ein, was das für Ihre private Absicherung bedeutet.
Nachhaltigkeit

Wie gut kennen Sie das Pflegerisiko?

Über 60 % der Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig – die gesetzliche Kasse deckt jedoch nur einen Teil der Kosten.

Teste jetzt in 5 kurzen Fragen dein Wissen rund um die Pflegevorsorge und sichere dir die Chance auf 1 von 10 Amazon-Gutscheinen à 100 €!

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